Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sanawork, Dr. Ursula Kramer, Agentur für Gesundheitskommunikation - im Folgenden nur noch sanawork genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden
AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit sanawork. Sie beziehen sich
auf Printprodukte und Dienstleistungen einschließlich Erstellung von
Webseiten. Entgegenstehende AGBs oder abweichende Bedingungen des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sanawork hat
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Kunde im Sinne der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer der
europäischen Union, die einen Wohnsitz in der europäischen Union
besitzen.
Der Nutzer der Websites und der Auftraggeber von Produkten
und Dienstleistungen nimmt durch Nutzung der Website die AGBs zur
Kenntnis und erklärt sich vor Bestellungen durch Aktivieren des
Kontrollkästchens/der Checkbox (Bestätigung der AGB) mit Bedingungen
einverstanden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Mit dem
Absenden einer Bestellung macht der Auftraggeber sanawork ein Angebot
zum Abschluss eines Vertrages. Eine Bestellung bei sanawork erfolgt
schriftlich per E-Mail, Fax oder über den Postweg. Mündliche
Bestellungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen
Bestätigung per E-Mail, Fax oder über den Postweg es sei denn, es
gelten abweichende Vereinbarungen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung
von sanawork beim Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag
zustande. Wird vom Auftraggeber für die Lieferung oder einen Teil davon
eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag
gleichwohl mit dem Auftraggeber zustande. Soweit der Auftraggeber
lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann
mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und
sanawork den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat.
In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das
Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. sanawork behält sich das
Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge
außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den
übermittelten Daten pornografische, faschistische oder die Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Nach
Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung
seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an
sanawork zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag
verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. sanawork
behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt sanawork das
Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der bei
sanawork für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden, die dem
Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.
§ 3 Zahlung
3.1 Preise
Die
angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die
gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nicht anderes ergibt. Die Preise gelten, soweit nicht anders angegeben,
für die Zahlungsart Rechnung, Bankeinzug (ELV) und Vorkasse. Für andere
Zahlungsarten berechnet sanawork eine Gebühr, die im Bestellvorgang
ausgewiesen wird. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass
die dem Angebot des Auftraggebers zugrunde liegenden Auftragsdaten nach
Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom
Auftraggeber veranlasste Änderungen seiner Daten bedingt sind, werden
gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige
Versendung an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
3.2 Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der
Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Alle weiteren geschuldeten
Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. sanawork und der
Auftraggeber vereinbaren, dass jede Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsschluss bzw. Erhalt der Rechnung erfolgt (kalendermäßig
vereinbarte Leistungszeit). Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es
auf den Eingang des Geldes bei sanawork an. Nach Ablauf der
Leistungszeit befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug ohne dass
es einer Mahnung bedarf. Für die Aufgabe einer schriftlichen
Zahlungserinnerung berechnet sanawork 5 € Mahnkosten. Erfolgt innerhalb
von fünf Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, kann sanawork
den Rechtsweg bestreiten. sanawork kann im Falle des Zahlungsverzuges
vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der
Auftraggeber.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Angegebene
Liefer-/Leistungszeiten gelten nur für Lieferungen/Leistungen innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen
Liefer-/Leistungstermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von
sanawork ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein.
Regelmäßig sind angegebene Liefer-/Leistungstermine Angaben für
geplante Auslieferungs-/Leistungstermine. Die Liefer-/Leistungszeit
beginnt nach Eingang der verarbeitungsfähigen Daten an dem Arbeitstag,
an dem bis 12 Uhr alle für die Produktion/Erstellung notwendigen Daten
bzw. Vorlagen bei sanawork eingegangen sind. Bei Eingang von
fehlerhaften Daten kann sich der Liefer-/Leistungstermin verzögern. Die
Liefer-/Leistungszeit gilt dann erst ab Eingang von korrekten Daten bzw.
einer schriftlichen Freigabe. Wenn sanawork im Auftrag des
Auftraggebers Daten bearbeitet, so verlängert sich die angegebene
Liefer-/Leistungszeit um diese Bearbeitungszeit. Der Auftrag wird erst
nach Zahlungseingang bearbeitet, sofern er sich um die Beauftragung
eines individualisierten Printproduktes handelt. Der Beginn der
Liefer-/Leistungszeit verschiebt sich entsprechend. Die
Liefer-/Leistungszeit ist in Arbeitstagen angegeben. Arbeitstage sind
Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die
Liefer-/Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis Ende der
Liefer-/Leistungsfrist die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Die Einhaltung der Liefer-/Leistungszeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus. Wird
der vereinbarte Liefer-/Leistungstermin durch sanawork nicht
eingehalten, so hat der Auftraggeber zunächst schriftlich eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
4.1 Verzögerungen
Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die sanawork die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen (siehe § 9) und die außerhalb des Willens von
sanawork liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung der Ware/Dienstleistung von erheblichem
Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten/Dienstleistern von sanawork
oder deren Unterlieferanten/Unterdienstleistern eintreten, hat sanawork
auch bei verbindlich vereinbarten Liefer-/Leistungsterminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen sanawork, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten
Umstände die Leistung unmöglich, so wird sanawork von der
Leistungspflicht befreit. sanawork hat dem Auftraggeber die Hindernisse
unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 Gefahrübergang
Ist der
Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch
mit Verlassen des Hauses von sanawork auf den Auftraggeber über. Dies
gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann
wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter von sanawork geschieht.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die
Abnahme aus Gründen, die sanawork nicht zu vertreten hat, so gilt die
Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die (Preis-)
Gefahr auf den Auftraggeber übergeht. Ist der Auftraggeber Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den
Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber
im Verzug der Annahme ist. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine
Kosten die Sendung durch sanawork gegen versicherbare Schäden
versichert.
§ 6 Mitwirkungshandlung des Auftraggebers
sanawork
führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom
Auftraggeber freigegebenen Daten aus. Diese Daten sind ausschließlich in
den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die angegeben
sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen
entstehen Zusatzkosten für die Bearbeitung der Daten. Sie werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die von ihm übermittelten Daten vor Übermittlung an sanawork sorgfältig
zu prüfen und freizugeben. sanawork lässt die Druckdaten vor dem Druck
auf Druckfähigkeit prüfen.
Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.
Die Überprüfung der Druckdaten erfolgt durch sanawork. Die Gefahr
etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten
trägt allein sanawork. Die Haftung für geringfügige Farbabweichungen
liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
6.1 PDF zur Freigabe
sanawork sendet im Falle der Praxisbroschüren dem Auftraggeber ein PDF zur Freigabe zu.
Für
andere Druckerzeugnisse wird zur Farbabstimmung ein Proof erstellt, der
vom Auftraggeber freigegeben wird, bevor sanawork den Druck in Auftrag
gibt. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Die vertraglich vereinbarte
Lieferzeit ist nur verbindlich, wenn der Proof vom Auftraggeber
innerhalb von drei Stunden nach Erhalt während der Bürozeiten von
9:00-17:30 Uhr freigegeben wird.
Erfolgt die Freigabe später, so
verlängert sich die Lieferzeit für jeden angefangenen Arbeitstag der
späteren Freigabe um einen Arbeitstag. Mit Freigabe des Proofs bzw. der
PDF bestätigt der Auftraggeber die Druckdaten in der durch den Proof
bzw. die PDF verkörperten Form.
Falls der Auftraggeber den Proof
ablehnt, muss er sanawork überarbeitete Druckdaten senden
(Mitwirkungshandlung des Auftraggebers). In diesem Fall beginnt die
ursprünglich vom Auftraggeber gewählte Lieferfrist mit Eingang der
überarbeiteten Daten neu.
§ 7 Mängelrügen
Offensichtliche
Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
bei sanawork anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die
rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen, die lediglich
darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Hinweise zu den
Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht
erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB
Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen
Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige
Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen
zu einem früheren Auftrag, der bei sanawork gedruckt wurde.
Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten
Auflage sind vom Auftraggeber hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall
zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§ 8 Gewährleistung
Ist
die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, so hat sanawork - nach Wahl - unter Ausschluss weiterer
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder
nachzubessern. Lässt sanawork eine gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne
Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die
Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller
anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises verlangen. sanawork haftet für
Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für
die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt
dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Die Verjährungsfrist für
sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern oder sonstigen
Personen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB ein Jahr, wenn Ansprüche wegen
eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a
Abs.1 BGB nicht betroffen sind.
Bei farbigen Reproduktionen in allen
Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von
Farben, Lackierungen, Imprägnierungen, und Kaschierungen wird nur in
jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten sanawork
gegenüber verpflichten.
§ 9 Haftung
9.1 Haftung sanawork
sanawork
haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Alle anderen
Haftungsformen lehnt sanawork ausdrücklich ab. Leistungserbringungs- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die sanawork die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt
Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von
sanawork oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den
von sanawork autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten,
hat sanawork auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Diese berechtigen sanawork, gegebenenfalls die
Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit
vor. Übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns
grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz
hat der Auftraggeber zu sorgen.
Für den Fall, dass sanawork den
Vertrag wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers
kündigt (§ 643 BGB), insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien
Daten nach Fristsetzung, steht sanawork eine Entschädigungszahlung und
Schadensersatz zu (§§ 643 BGB, 280 BGB). Befindet sich der Auftraggeber
im Zahlungsverzug, kann sanawork Schadensersatz fordern. Die
Entschädigungszahlung wird auch vereinbart, wenn der Auftraggeber den
Vertrag kündigt bzw. storniert. Dem Auftraggeber bleibt das Recht
erhalten, nachzuweisen, dass sanawork keine Aufwendungen oder Schäden
oder nicht in diesen Umfang entstanden sind. sanawork weist darauf hin,
dass Farb- und Darstellungsabweichungen möglich sind, insbesondere, wenn
der Auftraggeber die Datei nur am Bildschirm sieht und dann freigibt
9.2 Pflichten und Haftung Auftraggeber
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Vertrag zur Verfügung
gestellte Material auf eventuelle Urheber- oder Copyrightrechte zu
überprüfen und gegebenenfalls notwendige Erlaubnisse einzuholen. Etwaige
Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu
Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sanawork von allen
Ansprüchen frei, die Dritte gegen sanawork stellen wegen eines
Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung
bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 10 Urheberrecht
Die von sanawork zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben Eigentum von sanawork.
10.1 Archivierung
Digitale
Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie
Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus
bei sanawork aufbewahrt, noch an den Auftraggeber übersandt. Die
Erzeugnisse von sanawork werden ausschließlich auf Grund der
inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers in den übermittelten Druckdaten
erstellt. sanawork hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen
Einfluss. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche Rechte zur
Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten,
insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt (siehe §
9.2).
10.2 Urheberrecht online-Angebot
Inhalt, Struktur
und Gestaltung der Präventionspartner-Website sind urheberrechtlich
geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Darstellung, Verbreitung,
Übermittlung, Verfremdung, Veröffentlichung, Verkauf, Lizenzierung,
Bearbeitung oder Nutzung von Informationen oder Daten für welche Zwecke
auch immer, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder
Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
sanawork.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Ist der Auftraggeber
Verbraucher, so behält sich sanawork das Eigentum an den gelieferten
Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag
bestehenden Forderungen vor. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so behält
sich sanawork das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; ist der Auftraggeber
Unternehmer oder sonstige Person i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB tritt er
sanawork bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages
(einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit
angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. sanawork verpflichtet sich
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder drohende
Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann sanawork
verlangen, dass der Besteller sanawork die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Kommt der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, kann sanawork die erteilte Einzugsermächtigung
widerrufen. sanawork verpflichtet sich, die Sicherheiten, die sanawork
zustehen auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert
der gesamten Sicherheiten von sanawork die zu sichernden Forderungen im
Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt sanawork. Bei vertragswidrigem Verhalten,
insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers ist sanawork berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe
verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, dies hat sanawork ausdrücklich erklärt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Die
Teilnichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzes nicht.
Eine nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach demjenigen der
nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Rechtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

